Medienwissen und -tipps

Definition: „Als (Cyber-) Grooming wird die gezielte Kontaktaufnahme mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet. Durch z.B. die Nutzung von sozialen Netzwerken oder auch Computerspielen mit Chat-Funktion gelangen die Täter in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Sie erschleichen sich hier stufenweise und mitunter über einen längeren Zeitraum ihr Vertrauen u.a. durch Komplimente und das Vorgeben eines „gleichaltrigen“ + „verständnisvollen“ Gesprächspartners mit den gleichen Interessen. Unterstützt wird dies oftmals durch ein gefälschtes Profil (falsches Bild, falsche Angaben zur Person usw.). Ziel der Täter ist es dabei, ein Kind irgendwann zu sexuellen Handlungen an sich, Dritten oder dem Täter zu bewegen (online oder auch bei realen Treffen), kinderpornografisches Material herzustellen bzw. sich solches zu beschaffen. In dem Zusammenhang werden Kinder auch häufig mit kompromittierendem Material (Fotos/Videos) zur Verschwiegenheit u. der Fortdauer solcher Handlungen erpresst. Kinder müssen daher sachlich über die Gefahren im Netz u. die Vorgehensweisen der Täter informiert und darüber aufgeklärt werden, dass nicht jeder Chatpartner der sein muss, der er vorgibt zu sein. Private Informationen u. eigene Profile mit z.B. dem Klarnamen, Altershinweisen, Adresse u.ä. sollten daher nicht herausgeben/angelegt werden, um Fremden nicht schon erste Anhaltspunkte zu liefern. Kinder sollen zudem wissen, dass sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Eltern oder anderen Vertrauenspersonen wenden können, wenn sie mit derartigen Dingen oder anderen verdächtigen Inhalten im Netz konfrontiert werden. Bei eindeutig anzüglichen oder sexuell motivierten Kontaktaufnahmen daher: sofort den Kontakt abbrechen und Polizei einschalten.
Cybergrooming ist gem. § 176a StGB als „Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit eines sexuellen Missbrauchs von Kindern „ohne Körperkontakt“ ist in § 176a StGB geregelt.

Ergänzende, wichtige Links:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming/

https://www.fragzebra.de/

Smartphones, Tablets, Fernseher – Medien gehören heute selbstverständlich zum Alltag. Wichtig ist nicht nur wie lange, sondern wofür Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Ein bewusster Umgang bedeutet, Medien sinnvoll in den Alltag zu integrieren und nicht sie ihn bestimmen zu lassen.

Inhalt zählt: Lernen, kreativ sein oder kommunizieren ist etwas anderes als reines „Daddeln“. Achten Sie darauf, was Ihr Kind macht – nicht nur wie lange. Medien können wertvolle Impulse liefern, wenn sie altersgerecht und sinnvoll genutzt werden.

Gemeinsam Regeln finden: Ein Mediennutzungsvertrag hilft, klare Absprachen zu treffen. Wichtig: Regeln sollten realistisch, gemeinsam erarbeitet und regelmäßig überprüft werden. Kinder akzeptieren Grenzen eher, wenn sie an deren Gestaltung beteiligt sind.

Vorbild sein: Kinder orientieren sich an Erwachsenen. Wer selbst ständig am Handy hängt, wirkt wenig glaubwürdig, wenn er Medienzeit einschränken will. Ein bewusster Umgang der Eltern mit Medien schafft Orientierung und stärkt das Vertrauen.

Flexible Grenzen: Starre Zeitvorgaben greifen oft zu kurz. Alter, Entwicklungsstand und Alltagssituation spielen eine Rolle. Orientierung zu altersgerechten Medienzeiten bietet z. B. das Internet-ABC. Letztlich geht es nicht um genaue Minutenangaben, sondern um Ausgewogenheit und gesunde Mediengewohnheiten.

Weiterführende Links und Tipps:
https://www.klicksafe.de/themen/mediennutzungsvertrag
https://www.internet-abc.de/eltern/internet-abc-fuer-eltern/
https://www.elternguide.online/
https://mpfs.de/studien/jim-studie/

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Sed non risus. Suspendisse lectus tortor, dignissim sit amet, adipiscing nec, ultricies sed, dolor.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Sed non risus. Suspendisse lectus tortor, dignissim sit amet, adipiscing nec, ultricies sed, dolor.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Sed non risus. Suspendisse lectus tortor, dignissim sit amet, adipiscing nec, ultricies sed, dolor.